Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB´s bei Ihrer verbindlichen Buchung anerkennen.
1. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Ferienhaus bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird und der versendete Mietvertrag ( ist zugleich die Buchungsbestätigung ) vom Mieter unterschrieben dem Vermieter vorliegt. Die Kommunikation per Mail ist grundsätzlich form- und fristwahrend.
2. Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf dem Mietvertrag festgehalten wurde. Dieser wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form ( vorzugsweise per Email ) dem Gast zugesandt.
3. Buchende Gäste haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
2. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ( Strom, Heizung, Handtücher, Bett- und Tischwäsche und die Endreinigung ) mit ein. Die fällige Kurtaxe pro Person wird separat übermittelt.
3. Bei nicht fristgerechter Zahlung gemäß den Festlegungen im Mietvertrag ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (siehe §5).
1. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Ferienhaus dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Das Ferienhaus muss bis spätestens 19 Uhr, oder nach Absprache bezogen werden.
2. Die Belegung des Hauses kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
3. Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Ferienhauses bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 18.00 Uhr wird zusätzlich der halbe, nach 18:00 Uhr der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.
Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen aus der Hausordnung in Bezug auf die Pflichten bei Abreise, werden die Ersatzvornahmekosten und sonstigen Aufwendungen des Vermieters oder eines eingeschalteten Unternehmens dem Mieter weiterberechnet, soweit dieser bei der Rückgabe keine Nachbesserungen vorgenommen hat.
Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)
Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist.
Zur Vermeidung von Stornogebühren empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich das Recht eingeräumt, selbst einen Nachmieter zu stellen, der das Ferienhaus in vollem Umfang für die bereits vereinbarte Dauer zu den bereits vereinbarten Konditionen übernimmt.
Rücktrittskosten werden dann nicht erhoben. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang des Schreibens beim Vermieter maßgeblich.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Rücktritt des Vermieters
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Weist das gemietete Ferienhaus einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.